Übertriebene Regulierungsdichte schadet Standortqualität
Attraktive Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für einen starken Finanz- und Werkplatz Schweiz. Dazu gehört, dass die administrativen und regulatorischen Belastungen für Unternehmen möglichst tief gehalten werden. Staatliche Regulierung zur Korrektur von Marktversagen und zur Schaffung von Rechtssicherheit ist ohne Zweifel gerechtfertigt und notwendig. Ein absoluter Schutz vor Fehlleistungen einzelner Marktteilnehmer lässt sich aber auch mit einem Mehr an Regeln, Vorschriften und Geboten nie erreichen. Demgegenüber erhöht eine übertriebene Regulierungsdichte die administrativen Kosten, hemmt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen und schadet der Standortqualität der Schweiz.
Überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Banken
Nachweislich haben die administrativen und kostenmässigen Belastungen durch Regulierung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Vor allem der Bankenplatz wurde im Nachgang der Finanzkrise zu einem der am stärksten regulierten Wirtschaftsbereiche der Schweiz. Im Licht der Finanzkrise sind gewisse Anpassungen der Regulierung legitim. Viele Vorgaben wurden und werden aber primär für international ausgerichtete Grossbanken entwickelt und sind nur unzureichend an die Realitäten der inlandorientierten Banken angepasst. Die zunehmenden Belastungen durch die Regulierung spüren kleine und mittlere Finanzdienstleister daher überproportional: sie müssen für sie unverhältnismässige Regeln umsetzen und können die Kosten weniger gut skalieren oder durch ertragreiche neue Geschäftsfelder und die Expansion in ausländische Märkte kompensieren.
Regulierung nur bei nachgewiesenem Bedarf
Um eine schädliche Überregulierung zu vermeiden ist es unabdingbar, dass bei jedem neuen Gesetz dessen Notwendigkeit sorgfältig geprüft wird: Es soll nur dort reguliert werden, wo effektiv ein Bedarf oder systemische Lücken bestehen. Zudem ist ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zentral. Dafür braucht es im regulatorischen Prozess Transparenz über den «volkswirtschaftlichen Preis» sowie die Folgen einer neuen Regelung.
Wo es sich als notwendig herausstellt, ein neues Gesetz einzuführen, ist eine differenzierte Ausgestaltung wichtig. Ungenügend abgestufte, zu komplexe Regulierungen nach dem Motto «one size fits all» treffen kleinere Unternehmen überproportional und können diese aus dem Markt drängen. Regulierung muss aber strukturneutral ausgestaltet sein und darf keine wettbewerbsverzerrenden Wirkungen zulasten einzelner Marktteilnehmer entfalten.
Parlamentarische Vorstösse gegen Bürokratiekosten
Es bestehen bereits heute sinnvolle und zweckmässige Regulierungsrichtlinien, wie beispielsweise das Handbuch und die Checkliste des SECO zur «Regulierungsfolgenabschätzung» oder die «Richtlinien des Bundesrats für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen [...]». Leider ist deren Bedeutung in der praktischen Anwendung nur gering. Allein im Finanzbereich finden sich diverse Beispiele, bei denen die Grundsätze nicht angemessen berücksichtigt wurden. Es wäre daher nötig, diese mit einer hohen rechtlichen Verbindlichkeit auszustatten, damit sie entsprechend Berücksichtigung finden.
Für klare gesetzliche Grundlagen für eine fundierte und aussagekräftige Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen von Regulierungen setzen sich u.a. die Motion 15.3400 zur «Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgeabschätzungen» von Nationalrat Karl Vogler oder die Motion 15.3445 «Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken» der liberalen Fraktion ein. Beide Vorstösse beinhalten zudem die Forderung nach einer unabhängige Prüfstelle, welche die Einhaltung der Regulierungsrichtlinien überwacht, neue Normen auf deren Notwendigkeit prüft und eine volkswirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung sicherstellt. Die Kantonalbanken unterstützen diese Anliegen ausdrücklich.