22.082 Geschäft des Bundesrates
Im Ständerat, am Mittwoch, 7. Juni 2023

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken engagieren sich seit Jahren für geeignete Massnahmen, die Unternehmen administrativ zu entlasten und die Regulierungskosten – vor allem unnötige – zu senken. Entsprechend begrüssen die Kantonalbanken die Vorlage ausdrücklich. Gemäss dem neusten Bürokratiemonitor des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), verursachen regulierungsbedingte administrative Aufwände allein für KMU jährliche Kosten von rund 6.3 Mrd. Franken. Regulierungen sollten effektiv und zielführend ausgestaltet werden. Das Unternehmensentlastungsgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wermutstropfen bleibt, dass der Bundesrat abermals auf die Einführung einer unabhängigen Regulierungsprüfstelle verzichtet, welche die Methodik und Qualität der Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) sicherstellt. Dabei hat sich das Parlament bereits im Jahr 2016 für eine Schaffung einer unabhängigen Prüfstelle ausgesprochen. Heute erfolgt die Analyse des Regulierungsbedarfs und der Regulierungsfolgen primär durch die federführende Verwaltungseinheit selbst, was Interessenkonflikte auslöst.

Das neue Gesetz hat zum Ziel, die administrative Belastung und die Regulierungskosten für Unternehmen zu reduzieren und diverse Behördenleistungen zu digitalisieren. Dabei sollen Grundsätze und Prüfpflichten gesetzlich verankert werden, die dazu beitragen, dass Regulierungen effizient und schlank ausgestaltet werden. Weiter sollen die Kosten von neuen und bestehenden Regulierungen systematisch geschätzt, analysiert und transparent ausgewiesen werden. Diese Schätzungen sollen dem Bundesrat und dem Parlament als Entscheidungsgrundlage dienen.

Der Ursprung der Vorlage geht auf die Motion 16.3388 der Nationalrätin Sandra Sollberger (SVP/BL) zurück, die den Bundesrat beauftragte, die Regelungsdichte und die administrative Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu reduzieren. Im Jahr 2021 führte der Bundesrat die Vernehmlassung durch und präsentierte am 9. Dezember 2022 die Botschaft zum Unternehmensentlastungsgesetz UEG. Als vorberatende Kommission nahm sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) dem neuen Bundesgesetz an. Die WAK-S liess den Vorschlag einer unabhängigen Prüfstelle prüfen, entschied sich jedoch dagegen. Eine solche Stelle führe zu mehr Bürokratie, was dem Zweck des Gesetzes widerspreche, war die Meinung. Die Gesetzesvorlage wurde in der Gesamtabstimmung von der WAK-S aber angenommen. Sie empfiehlt das Unternehmensentlastungsgesetz zur Annahme.