Der Ursprung der Vorlage geht auf die Motion 16.3388 der Nationalrätin Sandra Sollberger (SVP/BL) zurück, die den Bundesrat beauftragte, die Regelungsdichte und die administrative Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu reduzieren. Im Jahr 2021 führte der Bundesrat die Vernehmlassung durch und präsentierte am 9. Dezember 2022 die Botschaft zum Unternehmensentlastungsgesetz UEG. Als vorberatende Kommission nahm sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) dem neuen Bundesgesetz an. Die WAK-S liess den Vorschlag einer unabhängigen Prüfstelle prüfen, entschied sich jedoch dagegen. Eine solche Stelle führe zu mehr Bürokratie, was dem Zweck des Gesetzes widerspreche, war die Meinung. Die Gesetzesvorlage wurde in der Gesamtabstimmung von der WAK-S aber angenommen. Sie empfiehlt das Unternehmensentlastungsgesetz zur Annahme.