16.500  Parlamentarische Initiative Hansjörg Knecht (SVP/AG).
Im Nationalrat am Freitag, 17.März 2023

Position der Kantonalbanken

Die Parlamentarische Initiative Knecht setzt aus Sicht der Kantonalbanken am richtigen Ort an. Qualitative Fragen zu einer Regulierung müssen früh im Prozess und mit der notwendigen Unabhängigkeit beantwortet werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) begründet ihren Entscheid des Abschreibens der Parlamentarischen Initiative mit der Veröffentlichung der Botschaften zu einem Unternehmensentlastungsgesetz (22.082) und zur Einführung einer Regulierungsbremse (22.083). Sollte sich der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission anschliessen, ist an dieser Stelle zu vermerken, dass die beiden Botschaften für die Kantonalbanken noch einen Qualitätsmangel haben. Der Bundesrat hat es versäumt den Willen des Parlamentes für eine unabhängige Regulierungsprüfstelle umzusetzen. Erst mit einer unabhängigen Beurteilung erhalten Regulierungen die notwendige Qualität, die für die Tragweite solcher Regulierungsprojekte angebracht ist.

Die Parlamentarische Initiative von Hansjörg Knecht verlangt, dass in Vernehmlassungsberichten die Resultate eines verbindlichen Qualitätschecks der Regulierung offengelegt werden. Der Qualitätscheck soll insbesondere Antworten auf die zu behebende Marktineffizienz, die Kosten und mögliche Alternativen zur vorgeschlagenen Regulierung liefern. Dieser Qualitätscheck soll insbesondere am Anfang des Regulierungsprozess ansetzen. Damit sollen schlechte oder unnötige Regulierungen rechtzeitig identifiziert werden können und so Transparenz über die Konsequenzen einer Regulierung für alle Anspruchsgruppen geschaffen werden. Dafür soll das Vernehmlassungsgesetz entsprechend ergänzt werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) sowie des Ständerats (SPK-S) haben der Parlamentarischen Initiative im Jahr 2018 Folge gegeben und zugestimmt. Die SPK-N beantragt nun seinem Rat die Abschreibung des Geschäfts. Dies aufgrund der vorliegenden Gesetzesvorhaben zum Unternehmensentlastungsgesetz (22.082) und der Einführung einer Regulierungsbremse (22.083). Allfällige Änderungen im Sinne der Parlamentarischen Initiative könnten in den beiden anderen Vorlagen eingebracht werden.