Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat den Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 17.400 «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» Anfang April 2019 in die Vernehmlassung gegeben. Der VSKB verzichtet – auf Basis der Rückmeldungen der Kantonalbanken – auf eine formelle Stellungnahme. Er hat aber in einer Eingabe an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die aus Sicht der Kantonalbanken relevanten Argumente für und gegen einen Systemwechsel zusammengetragen.
Die Vorlage sieht bei selbstbewohntem Wohneigentum vor, den Eigenmietwert sowie die Abzüge für die Gewinnungskosten auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene aufzuheben. Auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften sollen der Eigenmietwert bestehen und die Gewinnungskosten abzugsfähig bleiben. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen auf Bundesebene generell aufgehoben werden, während die Kantone sie in ihrer Gesetzgebung beibehalten können. Weiter wurden zur Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen mehrere Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Für den Erwerb von am Wohnsitz selbstbewohntem Wohneigentum steht ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Ersterwerberabzug zur Diskussion.
Im Rahmen der internen Konsultation ergaben die Rückmeldungen der Kantonalbanken in Bezug auf den Systemwechsel und die vorgeschlagenen Varianten beim Schuldzinsabzug keine eindeutige Haltung. Grundsätzlich wurde eine Präferenz für den Verbleib beim heutigen System klar. Die Vorteile des heutigen Systems liegen namentlich bei der weitgehenden Gleichbehandlung von Mieter/innen und Eigentümer/innen sowie in seinem Beitrag zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung. Weiter hat sich insbesondere die ausgleichende Wirkung des heutigen Systems auf die steuerlichen und zinsspezifischen Belastungen auf der Eigentümerseite bewährt.
Entsprechend hat die Geschäftsstelle VSKB auf Basis der verschiedenen Rückmeldungen eine Eingabe an die ESTV resp. die WAK-S erarbeitet, die keine explizite Position zum Systemwechsel einnimmt, gleichzeitig jedoch den Verbleib beim heutigen System präferiert. Im Anhang der Eingabe werden die wichtigsten Argumente für und gegen den Systemwechsel aufgeführt, wie sie von den Kantonalbanken eingebracht wurden.