Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Das EFD will 1) die regulatorischen Anforderungen für bestimmte kleine Banken im Rahmen eines Kleinbankenregimes vereinfachen, 2) die Risikogewichte für hoch belehnte inländische Wohnrenditeliegenschaften anpassen und 3) sicherstellen, dass Stammhäuser der systemrelevanten Banken im Krisenfall ausreichend kapitalisiert sind. Der VSKB hat sich mit einer eigenen Stellungnahme in der Vernehmlassung eingebracht. Hier die wichtigsten Forderungen:
- Kleinbankenregime: Die Kantonalbanken begrüssen die Absicht der Behörden, kleine Banken der Kategorien 4 und 5 administrativ zu entlasten. Der zentrale Grundsatz der Proportionalität kann jedoch nicht auf Kleinbanken beschränkt werden. Der Bundesrat und die FINMA sind angehalten, angemessene regulatorische Vereinfachungen für Banken der Kategorien 3 und 2 zu prüfen und zu realisieren. Zudem sind die Zugangskriterien zum Kleinbankenregime viel zu restriktiv und entsprechend anzupassen.
- Renditeliegenschaften: Die Kantonalbanken geben der geplanten kosteneffizienten Anpassung der Selbstregulierung im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften den Vorzug gegenüber einer Anpassung der Risikogewichte in der ERV. Zudem erachten wir eine vorgezogene Umsetzung von «Basel III final» im Bereich der Renditeliegenschaften angesichts der erst noch zu klärenden bzw. festzulegenden Definitionen und Risikogewichte von «Basel III final» als nicht zielführend.
- TBTF – Parent Banken: Die Umsetzung der Gone-concern-Anforderungen in der
aufsichtsrechtlichen Praxis widerspricht der auf Verordnungsstufe beabsichtigten proportionale Ausgestaltung der Regulierung. Dem Proportionalitätsprinzip ist ausdrücklich auch in der aufsichtsrechtlichen Praxis Rechnung zu tragen ist.