Am 18. März 2019 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Anhörung zur neuen Rechnungslegungsverordnung-FINMA (E-RelV-FINMA) und zur Totalrevision des Rundschreibens 2020/xx «Rechnungslegung Banken» eröffnet. Die FINMA will die Bestimmungen zur Rechnungslegung für Banken neugestalten und ein verschlanktes und übersichtlicheres Regelwerk mit einer klaren Systematik schaffen. Zudem werden neue Ansätze zur Bildung von Wertberichtigungen eingeführt. Der VSKB brachte seine Anliegen mittel Stellungnahme bei der FINMA ein:
Der VSKB begrüsst grundsätzlich das Vorhaben der FINMA, durch eine neue Verordnung mehr Rechtssicherheit zu schaffen und der Normenhierarchie besser Rechnung zu tragen. Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens erachtet er allerdings als unzureichend bzw. missglückt. Statt eines Regelwerks mit klarer Systematik resultiert aus dem vorliegenden Vorschlag eine komplexe, unübersichtliche Normenstruktur. Daher ist eine grundlegende Überarbeitung des Revisionsentwurfs unter Einbezug der Branche ist nötig.
Im Bereich der Wertberichtigungen für Ausfallsrisiken setzt die FINMA auf eine proportionale Regelung mit massgeblichem Umsetzungsspielraum für die Banken. Die Kantonalbanken anerkennen die Bemühungen der FINMA für eine praktikable Lösung. Sie können den nun vorgeschlagenen proportionalen Ansatz im Grundsatz unterstützen, wenngleich noch wichtiger Klärungsbedarf in Bezug auf relevante Prinzipien und Begriffe besteht.