Im Fokus stand die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV). Wichtig sind hier insbesondere bessere Abgrenzungen beim Angebots- und Werbebegriff. Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Zurverfügungstellung des Basisinformationsblatts zu restriktiv aus, was zu Widersprüchen zum Gesetz führt. Der Verband setzt sich zudem dafür ein, dass mit der Vorlage der Trend zur Digitalisierung noch besser unterstützt wird. So sind etwa die Anforderungen an die «dauerhaften Datenträger» noch flexibler und damit praxistauglicher zu definieren. Der VSKB hofft nun, dass möglichst viele der in der Stellungnahme geforderten Verbesserungen Gehör finden.