Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat eine Vernehmlassung zu Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) durchgeführt. Im Vordergrund der Revision stehen Gone-concern-Kapitalanforderungen für die drei systemrelevanten, inlandorientiertenn Schweizer Banken PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank. Zudem soll die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu geregelt werden. Der bisherige Abzug der Beteiligungen von den Eigenmitteln soll für alle Banken durch eine Risikogewichtung der Beteiligungen ersetzt werden. Der VSKB brachte seine Anliegen mittels eigener Stellungnahme beim EFD ein. Den Kantonalbanken ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Proportionalität angemessen Rechnung getragen wird. Entsprechend begrüsst er die differenzierte Behandlung der inlandorientierten systemrelevanten Banken gegenüber den international tätigen systemrelevanten Grossbanken. Ebenfalls zu begrüssen der Verzicht auf Gone-concern-Anforderungen für nicht-systemrelevante Institute. Im Hinblick auf die Erfüllung der Gone-concern-Anforderungen fordern die Kantonalbanken, dass eine auf Stufe Kantonsverfassung oder kantonalem Gesetz verankerte explizite unbeschränkte Staatsgarantie vollumfänglich und ohne zusätzliche Anforderungen anrechenbar sein muss. Gone-concern-Anforderungen müssen zudem auf Ebene ERV abschliessend geregelt werden. Ferner begrüssen die Kantonalbanken die Anpassungen betreffend Beteiligungsabzug.

Die Neuerungen sollen auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten.