Zur Umsetzung von Basel-III-Vorgaben in der Schweiz will die FINMA gleich fünf Rundschreiben revidieren. Betroffen davon sind u.a. die Rundschreiben «Zinsrisiken» und «Offenlegung». Der VSKB nahm am Anhörungsprozess mit einer eigenen Stellungnahme teil. Zum wiederholten Mal kritisiert der VSKB die unzureichende Umsetzung des Proportionalitätsprinzips: Vereinfachungen für Banken der Kategorien 4 und 5 sollen auch für Kategorie-3-Banken gelten (bspw. Umfang der Zinsrisikomessung). Auch beanstandet er die vorgeschlagene unklare Dokumentenarchitektur (z.B. Stellenwert der neuen «Hilfsdokumente»). Die Offenlegungsanforderungen erachtet der VSKB immer noch als viel zu umfangreich und komplex. Eine weitere Entschlackung ist hier dringend nötig. Im Bereich der Zinsrisiken begrüsst der VSKB, dass auf die Einführung des komplexen Basler Standardansatzes verzichtet werden soll.
Gemäss FINMA sollen die neuen Offenlegungs-Regeln voraussichtlich per 31. Dezember 2018 (Stichtag) in Kraft treten. Die übrigen Rundschreiben am 1. Januar 2019.