Im vierten Länderbericht der Financial Action Task Force (FATF) zur Schweiz wurden gewisse Schwachstellen im schweizerischen Geldwäscherei-Dispositiv identifiziert und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Der Bundesrat hat daraufhin das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) auszuarbeiten. Grundsätzlich begrüsst der VSKB den in der Vorlage verfolgte risikobasierte Ansatz. In der Stellungnahme kritisiert er allerdings folgende Punkte:

  • Die in der Schweiz herrschende Praxis zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten soll auf Gesetzesstufe verankert werden, jedoch ohne zusätzliche Pflichten für die Finanzintermediäre.
  • Die Pflicht zur periodischen Überprüfung aller Geschäftsbeziehungen, wie sie im erläuternden Bericht gefordert wird, widerspricht dem Prinzip der Risikobasierung und ist zu korrigieren. Die Finanzintermediäre müssen die Möglichkeit haben, Beziehungen ohne erkennbare Risikokomponenten von der periodischen Überprüfung auszunehmen.
  • Mit dem Wegfall der 20-tägigen Analysefrist der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wird für Finanzintermediäre eine erhebliche Unsicherheit geschaffen. Die heutige Analysefrist soll entsprechend beibehalten werden.
  • Die geplante Abschaffung des Melderechts ist unnötig und für die Finanzintermediäre mit erheblichen Problemen verbunden, da damit Rechtsunsicherheit geschaffen wird.
  • Die strafrechtlichen Risiken für Mitarbeitende von Finanzintermediären sind unverhältnismässig und sollen reduziert werden.