Das 3-Säulen-Konzept

Das System der sozialen Sicherheit basiert in der Schweiz auf dem seit 1972 in der Bundesverfassung verankerten 3-Säulen-Konzept.

Ziel der Vorsorge in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Konzept (BV Art. 111). Damit soll es möglich sein, im Alter, bei Invalidität und bei Tod für sich oder die Hinterbliebenen den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken jedoch z.B. im Alter nur ca. 60 Prozent des bisherigen Einkommens. Und dies auch nur bis zu einem Lohn von CHF 82'080.- (Stand 01.01.2010). Zudem stellt die demografische Entwicklung ein immer grösseres Problem dar. Heute kommen auf 100 Erwerbstätige 25 Personen über 65; im Jahr 2020 werden es etwa 35 sein und im Jahr 2040 etwa 45. Somit werden immer weniger Personen für die Finanzierung der Altersleistungen zur Verfügung stehen. Auch deshalb gewinnt die individuelle private Selbstvorsorge – die so genannte 3. Säule – eine immer grössere Bedeutung innerhalb des 3-Säulen-Konzeptes.

1. Säule AHV/IV

Die AHV/IV ist für in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen obligatorisch. Die AHV/IV-Renten sollen im Alter sowie bei Tod oder Invalidität den Existenzbedarf decken. Die AHV/IV-Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr und endet mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der Beiträge und von der Beitragsdauer. Fehlende Beitragsjahre führen dabei zu einer entsprechenden Kürzung der Rente. Bei voller Beitragsdauer beträgt die Maximalrente pro Jahr CHF 27'360.- und die jährliche Minimalrente CHF 13'680.- (Stand 01.01.2010).

2. Säule BVG

Das Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, den Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV/IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz angestellten Erwerbstätigen, welche einen Jahreslohn von mind. CHF 20'520.- beziehen. Versichert sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres werden zudem die Altersleistungen angespart. Die Pensionskassen müssen den Jahreslohn, der zwischen dem BVG-Minimum von CHF 23'940.- und dem BVG-Maximum von CHF 82'080.- (Stand 01.01.2010) liegt, zwingend versichern (obligatorischer Teil). Damit soll sichergestellt werden, dass im Leistungsfall zusammen mit der 1. Säule ca. 60 Prozent des bisherigen Lohnes zur Verfügung steht. Liegt der Jahreslohn über dem BVG-Maximum (überobligatorischer Teil), können sich im Leistungsfall (Alter, Tod und Invalidität) empfindliche Lücken ergeben, sofern dieser Teil nicht zusätzlich versichert ist.

3. Säule

Die 3. Säule dient der Selbstvorsorge. Ihr Zweck ist es, den individuellen Vorsorgebedarf, welcher aus den Leistungslücken der 1. und 2. Säule entstehen kann, freiwillig abzudecken. Unterschieden wird dabei die gebundene Vorsorge der Säule 3a und die freie Vorsorge der Säule 3b.

 Säule 3a - die gebundene Vorsorge

Die Säule 3a dient der freiwilligen, individuellen Vorsorge. Sie ermöglicht es Erwerbstätigen, individuell ihr eigenes Alterskapital aufzubauen oder die spätere Amortisation einer Hypothek sicherzustellen. Die einbezahlten Beiträge bleiben dabei während der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlaufzeit zwar gebunden, dafür geniesst diese Sparform aber umfassende Steuervorteile: Die Einzahlungen bis zum gesetzlichen jährlichen Höchstbetrag reduzieren das steuerbare Einkommen erheblich. Zudem sind die Erträge einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Kauf eines Eigenheims, kann das angesparte Kapital auch vor Ablauf der vorgeschriebenen Mindestlaufzeit bezogen werden.

 Säule 3b - die freie Vorsorge

Die Säule 3b vereint alle Vermögenswerte, die nicht schon in der 1. und 2. Säule sowie in der Säule 3a gebunden sind. Zur Säule 3b gehören das klassische, freiwillige Sparen und Investieren für verschiedene Ziele wie zum Beispiel für eine Ausbildung, das Alter, Ferien, ein neues Auto usw. Die möglichen Anlageformen umfassen das ganze Spektrum des individuellen Sparens, etwa in Form von Spargeldern, Wertschriftenanlagen, Liegenschaften oder Lebensversicherungen, wobei die Lebensversicherungen zum Teil rechtliche und steuerliche Vorteile geniessen.


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