Ihre Wohnvorstellungen

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Eigenheim-Typen. Hier eine Auswahl davon mit Beschrieb:

Eigenheimtypen

Das frei stehende Haus
  • Das frei stehende Haus ist noch immer die beliebteste Wohneigentumsform.
  • Es bietet grösstmöglichen Freiraum und Unabhängigkeit, jedoch zu einem stolzen Preis.
  • Landkostenanteil kann bis zu 50 Prozent der gesamten Anlagekosten ausmachen.
Das Doppelhaus
  • Doppelhäuser bieten ähnlichen Komfort wie frei stehende Häuser.
  • Die Baukosten liegen dank dem kleineren Landbedarf und den gemeinsam genutzten Hausteilen um einiges tiefer als bei frei stehenden Häusern.
  • Ein grosses Mass an Individualität bieten Doppelhäuser, welche nur durch die Garagenplätze verbunden sind und deren Sitzplätze weit auseinander liegen.
Das Reiheneinfamilienhaus
  • Das Reiheneinfamilienhaus verbindet eine günstige Wohnform mit den Vorteilen eines eigenen Hauses.
  • Der Landanteil ist meist geringer als beim Doppelhaus.
  • Räume wie beispielsweise die Garage, der Freizeitraum oder der Kinderspielplatz werden gemeinsam genutzt, was die Baukosten zusätzlich senkt.
Die Eigentumswohnung
  • Die Eigentumswohnung ist häufig die günstigste Wohneigentumsform, da sich die Eigentümer die Kosten für Land und Infrastruktur teilen.
  • Sie ist weniger pflegeintensiv als ein Haus.
Architektenhaus
  • Der Architekt erstellt das Haus individuell nach den Wünschen der Bauherrschaft.
  • Das Architektenhaus erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand, da Details von Aussen- und Innenausbau gemeinsam erarbeitet werden müssen.
  • Die Entschädigung des Architekten wird als Prozentsatz der gesamten Baukosten festgesetzt.
Schlüsselfertiges Eigenheim
  • Das schlüsselfertige Eigenheim kann zu einem festen Termin bezogen werden.
  • Änderungen und Wünsche am Innenausbau sind in einem beschränkten Mass und bis zu einem gewissen Zeitpunkt gegen einen Mehrpreis möglich.
  • Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist bis zum Einzug nichts mehr zu tun.
  • Der Kaufpreis inklusive Land wird von einem Bauunternehmer fix festgelegt.
Fertighaus
  • Das Fertighaus ist rasch gebaut und bezugsbereit und stammt aus dem Katalog eines Bauunternehmens.
  • Es besteht ein fester Kaufpreis, jedoch nur für den Grundausbau.
Bestehende Liegenschaft
  • Bestehende Liegenschaften finden sich häufig in guter Lage und sind günstiger als ein neues Eigenheim.
  • Besonders zu berücksichtigen sind Investitionen und Reparaturen (z.B. Heizung, Isolation).
Das MINERGIE®-Haus
MINERGIE kennzeichnet Bauten, die weniger Energie verbrauchen als konventionell gebaute Häuser – bei einer hohen Wohnqualität. Die Investitionskosten sind nur unwesentlich höher. MINERGIE®-Häuser zeichnen sich durch gute Wärmedämmung, dichte Gebäudehülle, Komfortlüftung und langfristige Werterhaltung aus.

Ihr Traumeigenheim können Sie über diese Informationsquellen finden.

Varianten zur Erstellung

Mit einem Architekten
Die Aufgaben des Architekten sind die künstlerische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauten, die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn, die Überwachung der Bauausführung sowie der Garantiearbeiten. Der dipl. Arch. ETHZ oder EPFL hat ein Hochschulstudium an einer Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich oder Lausanne absolviert. Der dipl. Arch. HTL hat nach einer Berufsausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt studiert. Die Zugehörigkeit zu einer Berufsvereinigung mit deren Aufnahmekriterien lässt auf das Vorhandensein gewisser beruflicher Voraussetzungen schliessen. Sie werden deshalb oft auch als Zusatz in der Berufsbezeichnung verwendet. Die drei bekanntesten sind: der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA), der Bund Schweizer Architekten (BSA) sowie die Fédération Suisse des Architectes Indépendants (FSAI).

Mit einem Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtheit der vereinbarten Unternehmer- und Bauhandwerkeraufgaben. Dazu wird ein Generalunternehmervertrag abgeschlossen. Dieser kann unter Umständen den gesamten Projektierungs-, Planungs-, Eingabe- und Bauprozess bis zur «schlüsselfertigen» Übergabe zu einem garantierten Festpreis an den Bauherren beinhalten.

Folgende Bestimmungen sollten auf jeden Fall enthalten sein:
  • genauer Auftrag
  • detaillierter Baubeschrieb
  • Fertigungstermine
  • Werkpreis mit Pauschalangaben
  • nicht im Vertrag enthaltene Nebenleistungen
  • die Lieferanten, die Sie selbst bestimmen
  • Zahlungstermine usw.
Bei weiteren Fragen rund um den Kauf oder Bau Ihres Traumhauses oder Ihrer Traumwohnung berät Sie die Kantonalbank Ihrer Wahl gerne:


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