Regulierung

Regulierung: Differnezierte Regulierung gefordert

Als Folge der globalen Finanzmarktkrise sind weitgehende regulatorische Eingriffe in das Bankgeschäft absehbar. Die Kantonalbanken sehen sich, nicht als Verursacher der Krise, sondern haben auf vielfältige Weise zum wirtschaftlichen Stabilisierungsprozess beigetragen. Aus diesem Grund setzen sie sich gemeinsam mit den inlandorientierten Retailbanken für eine differenzierte Regulierung ein. Anderenfalls kommen auf diese Institute in Zukunft erhebliche Mehrkosten zu, was sich unweigerlich negativ auf das Dienstleistungsangebot für die Kundinnen und Kunden auswirken wird.

Regulierung kann dazu führen, dass insbesondere kleinere Banken – darunter auch Kantonalbanken – überdurchschnittlich belastet werden. Auch sie sind gefordert, neue Vorhaben zu beurteilen und zu kommentieren sowie deren Umsetzung sicher zu stellen. Da sie nicht oder selten über spezialisierte Stabsstellen verfügen, fällt es ihnen oft schwer, die Menge der neuen Bestimmungen mit der notwendigen Sorgfalt und innerhalb der meist sehr kurzen Fristen zu bearbeiten. Um alle Bestimmungen einhalten zu können, brauchen viele Banken zusätzliche Personalkapazitäten und sehen sich oftmals gezwungen, ihre Informatiksysteme anzupassen. Dadurch erhöhen sich ihre Fixkosten, ohne dass jedoch zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Dabei gilt es klarzustellen: Eine gute Regulierung ist etwas Wichtiges. Die Gesellschaft, die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und insbesondere die Finanzdienstleistungsbranche brauchen klare, verlässliche Rahmenbedingungen und damit auch klare Regeln. Allerdings muss Regulierung massvoll sein, die verschiedenen Regulierungsinstanzen sollten koordiniert vorgehen und gesetzliche Vorgaben sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn es auch wirklich notwendig ist. Auch Kosten-Nutzen-Überlegungen können die Akzeptanz einer Regulierung zusätzlich erhöhen. Diese Grundsätze für eine zweckmässige und effiziente Regulierung werden auch in den Richtlinien für die Finanzmarktregulierung des Eidgenössischen Finanzdepartements anerkannt. Darin sind Anliegen an eine gute Regulierung, wie sie in letzter Zeit von der betroffenen Branche immer wieder geäussert wurden, berücksichtigt. Dies können die Kantonalbanken nur unterstützen.

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien

Die Schweizerische Bankiervereinigung hat am 24. August 2011 die Paraphierung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Grossbritannien kommuniziert.
Lesen Sie die Medienmitteilung dazu hier.

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland

Die Schweizerische Bankiervereinigung hat am 10. August 2011 die Paraphierung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland kommuniziert.

Die Forderungen der Kantonalbanken haben im politischen Verhandlungsprozess Berücksichtigung gefunden. Aus diesem Grund vertreten die Kantonalbanken in dieser Angelegenheit keine eigene Position, sondern schliessen sich in der Beurteilung der Schweizerischer Bankiervereinigung an.
Die Medienmitteilung der Schweizerischen Bankiervereinigung finden Sie hier.

Demonstrationsfilm für interessierte Kunden

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) erklärt in diesem animierten Film die wichtigsten Punkte des Abkommens mit Deutschland einfach und verständlich.
 


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Kantonalbanken fordern eine gesamtheitliche und inhaltlich abgestimmte Eigenmittel-Regulierung

Der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken (VSKB) befürwortet grundsätzlich eine starke Eigenmittel-Ausstattung der Banken. Die Mehrheit der Kantonalbanken verfügt traditionell über Eigenmittel, die weit über den Mindestanforderungen liegen. Unverzichtbar ist jedoch, dass die verschiedenen Komponenten der Eigenmittel-Anforderungen einerseits aufeinander abgestimmt sind und andererseits in ihrer Gesamtheit dazu führen, dass die verlangte Eigenmittel-Ausstattung in einem sachgerechten Verhältnis zum Risikoprofil einer Bank steht.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung.

ERV-Stellungnahmen VSKB