Corporate Governance
Zusammen mit einer erfolgreichen Kunden- und Marktausrichtung ist eine zeitgemässe Corporate Governance die Basis, das Vertrauen der Kundschaft und der Öffentlichkeit, aber auch der Eigner ins Unternehmen zu festigen und auszubauen.
Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit Governance-Fragen ist auch für die Kantonalbanken ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sie trägt unter anderem dazu bei, das Risiko von finanziellen oder reputationsmässigen Fehlentwicklungen zu minimieren und gute Voraussetzungen für die erfolgreiche Weiterentwicklung, ein hohes Ansehen und damit eine starke Verankerung der einzelnen Institute in ihrem kantonalen Umfeld zu schaffen.
Gerade für Unternehmen, die sich wie die Kantonalbanken vollständig oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand befinden, sich gleichzeitig in ihrer Tätigkeit aber den Regeln des Marktes und damit dem Wettbewerb ausgesetzt sehen, sind Fragen der Corporate Governance wichtig: Es kommt dabei zu einer Schnittmenge von Corporate Governance und Political Governance. Es ist eine anspruchsvolle Herausforderung, die richtige Konzeption und die korrekte Umsetzung im funktionalen Zusammenwirken zwischen Kanton als politisch orientiertem Eigner und Kantonalbank als kommerziellem Unternehmen zu finden. Ebenso wichtig ist es, dass die Bank in Bezug auf ihre Aufsichts-, Führungs- und Revisionsorgane so organisiert ist, dass jedes Organ seine Funktion – in der gewünschten respektive erforderlichen Form – wahrnehmen kann und das optimale Zusammenspiel eine erfolgreiche Unternehmensführung unterstützt.
Vor dem Hintergrund dieser Anforderungen ergeben sich – ganz besonders bei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten – eine Reihe von Fragen, die auf das Verhältnis des Kantons zu seiner Kantonalbank respektive auf seine Erwartungen abzielen: Wer nimmt auf der Seite des Kantons die eigentümerspezifische Funktion wahr? Wer ist in der Konsequenz das Wahlgremium für den Bankrat und das Genehmigungsgremium für Jahresbericht und Jahresrechnung? Wie soll der Bankrat zusammengesetzt sein? Ist er das politische Spiegelbild des Kantons und soll damit nach Parteiproporz gewählt werden? Sollen ihm auch kantonale Parlamentarierinnen und Parlamentarier und/oder auch Exekutivmitglieder angehören? Welche fachspezifischen und weiteren Qualifikationen sind erforderlich? Wie viele Mitglieder soll das Oberleitungsgremium umfassen? Wie ist der Bankrat in sich organisiert?
Auf diese und weitere Fragestellungen gibt es jeweils nicht eine richtige Antwort. Vielmehr haben die Kantone und ihre Kantonalbanken – unter Berücksichtigung der aktuellen Governance-Anforderungen – die für sie passende Umsetzung vorzunehmen. Ganz der Natur der lokal und regional verankerten Kantonalbank als positiv gelebter Ausprägung des Föderalismus entsprechend gilt es, eine auf die jeweilige kantonale Situation zugeschnittene Lösung zu finden.
Der VSKB unterstützt die Mitgliedsinstitute darin, indem er verschiedene Aspekte der Corporate Governance aufarbeitet und im Mitgliederkreis zur Diskussion stellt bzw. vertieft. Der Verband versteht sich als Forum und Drehscheibe für die periodische Auseinandersetzung mit dem Thema. Demgegenüber liegt die konkrete Regelung der verschiedenen Aspekte der Corporate Governance in der Verantwortung der einzelnen Kantonalbank beziehungsweise des einzelnen Kantons.
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