Einfach vorsorgen

Vorsorge ist kein einfaches Thema – wer denkt schon gerne übers Älterwerden nach oder über Risiken wie Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Und trotzdem: Je früher desto besser.

Die persönliche Vorsorge ergänzt AHV und Pensionskasse. Sie bietet eine zusätzliche Massnahme, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Persönliche Absicherung und Vorsorge sind deshalb Themen, die immer aktuell sind. Heirat, Familie, berufliche Neuorientierung, Hausbau, Pensionierung; in allen Lebenslagen ist die persönliche Vorsorgesituation und allfällige Lücken ein wichtiges Thema. Die Kantonalbanken stehen ihren Kundinnen und Kunden dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

In unserem Ratgeber Vorsorgen finden Sie weitere Informationen, Tipps und Tricks und Strategien rund um die persönliche Vorsorge.

Gebundene Vorsorge

Im Rahmen der Säule 3a haben Erwerbstätige die Möglichkeit, ihr Geld auf dem zweckgebundenen Sparen-3-Konto anzulegen. Die einbezahlten Beträge können im Rahmen der gesetzlichen Maximallimiten in Ihrer nächsten Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden. Das Berechnungstool «Steuern optimieren» gibt Auskunft über die Höhe dieser Einsparung. Ausserdem profitieren Anlegerinnen und Anleger von verrechnungssteuerfreien Vorzugszinsen und der Möglichkeit, ihre Anlage mit einer Risikoversicherung oder mit Wohnbauförderung zu kombinieren.

Die gebundenen Vorsorgegelder können zudem in BVG-konforme Anlagegruppen der Swisscanto Anlagestiftung investiert werden.

Weitere Informationen zu Sparen 3 finden Sie im Ratgeber Vorsorgen oder direkt bei der Kantonalbank Ihrer Wahl:

Freie Vorsorge

Die freie Vorsorge (Säule 3b) beinhaltet alle Vorkehrungen, die im Bereich der privaten Vorsorge getroffen werden. Dazu zählen in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Wohneigentum und Kapitalanlagen. Im Rahmen der freien Vorsorge können nebst einer ertrags- und steueroptimierten Altersvorsorge auch Risiken wie beispielsweise Todesfall, Invalidität oder Krankheit versichert werden.

Die Kantonalbanken bieten mit den Swisscanto Vorsorgeprodukten attraktive Lösungen an, die den Aufbau eines massgeschneiderten und steueroptimierten Vorsorgeplans ermöglichen.

Weitere Informationen zur freien Vorsorge finden Sie in unserem Ratgeber Vorsorgen oder direkt bei der Kantonalbank Ihrer Wahl:

Freizügigkeitskonto

Auf ein Freizügigkeitskonto wird das Vorsorgekapital der 2. Säule einbezahlt. Bei einem Stellenwechsel ist es normalerweise üblich, das Vorsorgekapital vollumfänglich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen. Ist dies nicht sofort möglich, muss das Vorsorgekapital auf einem Freizügigkeitskonto parkiert werden. Ein Freizügigkeitskonto dient ausschliesslich und unwiderruflich dem Zweck der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Das Konto bietet einen Vorzugszins ohne Verrechnungssteuerabzug und unterliegt den Richtlinien des BVG.

Weitere Informationen zum Freizügigkeitskonto finden Sie bei der Kantonalbank Ihrer Wahl:


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